Anhörungsdokumente für die Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne in den Bundesländern der FGG Rhein

Die WRRL betrachtet den Rhein und seine Nebenflüsse mit dem dazugehörigen Grundwasser und den Küstengewässern als ein zusammenhängendes Ökosystem, das zu schützen ist.

Grundsätzlich sollten bis zum Jahr 2015 alle Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper in Europa in einem guten Zustand sein. Da bereits zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Richtlinie erkennbar war, dass dies nicht in allen Wasserkörpern zu realisieren sein wird, wurden unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen und Fristverlängerungen für solche Wasserkörper zugelassen. Die WRRL sieht in begründeten Fällen die Verlängerung für das Erreichen der Ziele um bis zu zweimal sechs Jahre (2021/2027) vor.

Bis Ende 2021 erfolgte eine Überprüfung und Aktualisierung der im Dezember 2015 veröffentlichten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Diese Arbeiten wurden - wie im zweiten Bewirtschaftungszyklus - unter Einbeziehung der interessierten Öffentlichkeit durchgeführt. Insgesamt wurde der gesamte Planungsprozess mit drei Anhörungsphasen begleitet.

In Deutschland sind aufgrund des föderalen Systems die Länder für die Umsetzung der WRRL zuständig.

Die Flussgebietsgemeinschaft Rhein stellt nachfolgend die Anhörungsdokumente für die Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne in den Mitgliedsländern zusammen.