Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.

(Auszug aus den Erwägungsgründen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie)

Die Europäische Union hat aufgrund der Erfahrungen aus dem Rheingebiet, wo eine langjährige Tradition nationaler und internationaler Zusammenarbeit besteht, gelernt und eine europäische Richtlinie zum Gewässerschutz in Kraft gesetzt.

Am 22.12.2000 wurde die Richtlinie 2000/60/EG zur „Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“, kurz: EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), veröffentlicht. Mit ihr wird der Schutz der Gewässer europaweit harmonisiert und auf eine neue rechtsverbindliche Grundlage gestellt. Ein flussgebietsbezogener Bewirtschaftungsansatz und die gemeinsame Betrachtung von Grund- und Oberflächenwasserkörper sowie der Meeresküstenbereiche setzen neue Maßstäbe in der EU-Wasserpolitik.

Die WRRL schreibt vor, dass alle Partner im Einzugsgebiet eines Flusses ihre Wasserressourcen in enger Zusammenarbeit bewirtschaften. Sie sieht vor, dass die Länder einen gemeinsamen Bewirtschaftungsplan für die Flusseinzugsgebiete aufstellen, der Maßnahmen zum Erreichen der Ziele der Richtlinie innerhalb der vorgegebenen Fristen enthält.

Die Wasserrahmenrichtlinie verbindet die bisherigen EU-Gewässerschutz-Regelungen und zeigt mit ihren Anforderungen gleichzeitig Handlungsbedarf - insbesondere im Bereich der Ökologie - auf, der in der Wasserwirtschaft bisher weniger im Fokus stand.
 
Weitere Informationen zur Umsetzung der WRRL in den einzelnen Bundesländern im Einzugsbiet der FGG Rhein können über die nebenstehenden Links abgerufen werden.