Anhörungen zum vierten Bewirtschaftungszeitraum

Zeitplan und Arbeitsprogramm sowie wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung

In dieser ersten Stufe des Anhörungsverfahrens ist Ihre Meinung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, zu den vorgesehenen Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit sowie zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung gefragt.

Vorstellung des Zeitplans und Arbeitsprogramms sowie Veröffentlichung der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung im deutschen Rheineinzugsgebiet - 4. Bewirtschaftungszeitraum - PDF

Im Anschluss an die Veröffentlichung der Dokumente haben Sie jeweils ein halbes Jahr Zeit, Ihre Stellungnahme bei der zuständigen Stelle Ihres Landes einzureichen, für das Ihnen hiermit vorgelegte Dokument also bis zum 22. Juni 2025.

Stellungnahmen sind in schriftlicher Form abzugeben. Das kann per Post, E-Mail, Telefax oder zur Niederschrift bei den in der Anlage aufgeführten Behörden erfolgen. Auch Stellungnahmen zu länderübergreifenden oder internationalen Fragen im Einzugsgebiet des Rheins können Sie bei den in der Anlage aufgeführten Behörden einsenden.

Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung der eingegangenen Hinweise zu gewährleisten, muss ihre Stellungnahme folgende Angaben enthalten:

• Vor- und Nachname sowie Ihre Adresse,

• ggf. Name und Adresse des Verbandes oder der Institution, die Sie vertreten,

• ggf. Bezeichnung Ihrer Handelsfirma bzw. Name und Sitz der juristischen Person.

Anschließend werden die Stellungnahmen von der zuständigen Behörde und der Flussgebietsgemeinschaft Rhein ausgewertet und gegebenenfalls in dem jeweiligen Anhörungsdokument berücksichtigt.