Der Vorsitz der FGG Rhein
Der Vorsitz der FGG Rhein und damit auch der Vorsitz der Rheinministerkonferenz und des Rhein-Rates liegt jeweils für drei Jahre bei einem Mitgliedsland.
Der Vorsitz wechselt in fortlaufender alphabetischer Reihenfolge der Länder. Das Land Niedersachsen, das Land Saarland und der Freistaat Thüringen können auf die Übernahme des Vorsitzes verzichten.
In der nachfolgenden Aufstellung sind die Vorsitzländer bis zum Jahr 2030 aufgeführt.
Jahr |
Vorsitzland |
2022 – 2024 |
Baden-Württemberg |
2025 – 2027 |
Bayern |
2028 – 2030 |
Hessen |