Hochwasserrisikomanagement-Pläne (HWRM-Pläne)

Auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten und der Hochwasserrisikokarten einer Flussgebietseinheit werden HWRM-Pläne erstellt. Ziel der HWRM-Pläne ist die Verringerung des Risikos hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten.

Die HWRM-RL legt die Verpflichtung zur Verringerung des Hochwasserrisikos und der Schäden in die Hand der Staaten. In Deutschland sind die Länder für die Ableitung und Festschreibung von Zielen und Maßnahmen in ihren nationalen HWRM-Plänen sowie deren Umsetzung zuständig. Bei der Umsetzung der HWRM-RL werden die Empfehlungen der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) genutzt. Es kommen somit die gleichen Strukturen und Vereinbarungen zur Anwendung.

Im Rahmen der Erstellung der HWRM-Pläne im deutschen Einzugsgebiet des Rheins erfolgte die in der HWRM-RL angesprochene Koordination und der Informationsaustausch in der themenspezifischen Arbeitsgruppe Hochwasser und Hydrologie der Flussgebietsgemeinschaft Rhein (AG H der FGG Rhein).

HWRM-Pläne im 1. Zyklus

Im 1. Zyklus wurde die Vorgehensweise zur Koordinierung und Abstimmung der HWRM-Pläne im Rheineinzugsgebiet in den „Erläuterungen zum Hochwasserrisikomanagementplan für das deutsche Einzugsgebiet des Rheins“ in kurzer Form dargestellt. Gleichzeitig wurde verdeutlicht, dass die HWRM-Pläne der Bundesländer im Rheineinzugsgebiet insgesamt den HWRM-Plan für das deutsche Einzugsgebiet des Rheins bilden.

Zur Harmonisierung und einheitlichen Darstellung der HWRM-Pläne wurden in der FGG Rhein ergänzend gemeinsame Textbausteine erstellt, in denen die erfolgte Koordinierung und Abstimmung dargestellt ist. Als Grundlage wurden die „Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen“ der LAWA  berücksichtigt, so dass die HWRM-Pläne der Länder im Rheingebiet eine einheitliche Struktur aufwiesen.

Die Ziele und Maßnahmen der im deutschen Einzugsgebiet des Rheins durch die Länder erstellten HWRM-Pläne wurden untersucht und auf Kompatibilität geprüft. Die Untersuchung hat ergeben, dass diese kompatibel sind. Die Ergebnisse sind im nachfolgenden „Bericht zur Koordinierung der Hochwasserrisikomanagementplanung in der FGG Rhein“ dargestellt.

Der HWRM-Plan für das deutsche Einzugsgebiet des Rheins besteht somit im 1. Zyklus aus dem Bericht zur Koordinierung der Hochwasserrisikomanagementplanung in der FGG Rhein und den einzelnen HWRM-Plänen der Bundesländer im deutschen Rheingebiet. Rechts finden Sie die Links zu den aktuellen HWRM-Plänen im 1. Zyklus im Einzugsgebiet des Rheins zusammengefasst.

Für das internationale Bearbeitungsgebiet Oberrhein sowie die benachbarten Bearbeitungsgebiete  wurde in den Jahren 2013 bis 2015 gemeinsam von Vertreterinnen und Vertreter aus der Schweiz, Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein, Frankreich sowie den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Nordrhein-Westfalen eine Abstimmungsgrundlage für die Dokumentation der Koordination der HWRM-Pläne erarbeitet. Die Inhalte dieses Berichtes sind in die HWRM-Pläne im deutschen Einzugsgebiet des Rheins sowie in die einschlägigen Berichte der FGG Rhein eingeflossen.

Koordination in der FGG Rhein im 2. Zyklus

Aufgrund einer angestrebten Harmonisierung wurde auf Ebene der FGG Rhein der Beschluss gefasst, im 2. Zyklus der HWRM-RL bis 2021 einen gemeinsamen (d. h. alle acht Mitgliedsländer umfassenden) HWRM-Plan für das deutsche Einzugsgebiet des Rheins unter der Federführung der FGG Rhein zu erstellen.

Ergänzend zum gemeinsamen HWRM-Plan sollen länderspezifische Hintergrunddokumente durch die Mitgliedsländer der FGG Rhein erarbeitet werden. Diese enthalten ergänzende und detailliertere Informationen, die im Rahmen eines gemeinsamen Plans nicht behandelt werden können.