Internationale Zusammenarbeit
Auf dem Weg von den Alpen bis zur Mündung in die Nordsee durchfließen der Rhein und die Gewässer im Rheineinzugsgebiet mehrere Staaten. Insgesamt haben neun Staaten Anteil am Einzugsgebiet: Italien, Schweiz, Österreich, Liechtenstein, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande. Aus diesem Grund sind der Schutz und die Bewirtschaftung der Gewässer nicht nur die Aufgabe eines Landes, sondern bedürfen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit.
Die vielfältigen Nutzungs- und Schutzinteressen am Rhein, die teilweise auch untereinander konkurrieren, müssen nach den Maßgaben des Flussgebietsmanagements im gesamten Rheineinzugsgebiet ausgeglichen werden, damit auch künftige Generationen diese Vielfalt erleben können. Hierbei kommt der grenzüberschreitenden internationalen Zusammenarbeit der Rheinanliegerstaaten besondere Bedeutung zu.
Die internationale Zusammenarbeit beruht auf dem Übereinkommen zum Schutz des Rheins (Internationale Kommission zum Schutz des Rheins IKSR, 1963, erneuert 1999), zwei Protokollen zur Errichtung von Kommissionen zum Schutze von Mosel und Saar (IKSMS, 1962), dem Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung (IGKB, 1961) sowie auf verschiedenen Europäischen Richtlinien und Verordnungen, die eine koordinierende Umsetzung im gesamten Flusseinzugsgebiet erfordern, wie z. B. die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL).