Der internationale Warn- und Alarmplan Rhein
Der seit 1982 bestehende internationale Warn- und Alarmplan Rhein stellt einen Kommunikations- und Meldeweg dar, anhand dessen bei einem Unfall mit wassergefährdenden Stoffen in der Schifffahrt oder in einem Industriebetrieb, aber auch bei auffälligen Messwerten der Gewässerüberwachungsstationen die Behörden der Rheinanliegerstaaten schnell informiert werden können.
An dem Warn- und Alarmsystem sind die national bzw. regional zuständigen Behörden sowie sieben sogenannte Internationale Hauptwarnzentralen (IHWZ) beteiligt. Der internationale Warn- und Alarmplan ergänzt die regionalen und landesinternen Warnpläne.
Neben den Meldungen über Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen, zu denen die Betreiber verpflichtet sind, können auch die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen an den Rheinmessstationen Auslöser für Meldungen im Rahmen des Warn- und Alarmplanes sein.
Screening-Verfahren (GC/MS und HPLC) sowie kontinuierliche Biotestverfahren sind ebenfalls im Rahmen des Warn- und Alarmplans Rhein von Bedeutung.
Die Meldewege des IWAP liefen früher über Telefonketten und später über Faxgeräte. Seit 2020 ist der IWAP erfolgreich auf ein Web-basiertes System umgestellt.