Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
Die Mitgliedstaaten müssen für jedes Einzugsgebiet oder Teileinzugsgebiet auf ihrem Hoheitsgebiet eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos vornehmen und die Gebiete bestimmen, für die ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht (§ 73 WHG).
Die deutschen Länder im Rheineinzugsgebiet haben bis Ende 2011 eine vorläufige Bewertung der Hochwasserrisiken vorgenommen. In jedem Bundesland wurden die Gewässer und ihre Einzugsgebiete bestimmt, für die ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Diese Risikogebiete wurden bis Ende 2018 überprüft und aktualisiert. Im hier zur Verfügung gestellten Bericht werden die Vorgehensweise zur Erhebung der potenziell signifikanten Hochwasserrisiken erklärt sowie die Ergebnisse auf Ebene des Einzugsgebietes des Rheins dargestellt.
Ein Bericht über den Informationsaustausch und die Koordinierung der Bestimmung der potenziell signifikanten Hochwasserrisikogebiete in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein ist auf der Internetseite der IKSR verfügbar.
Die Fortschreibung der Bewertung des Hochwasserrisikos im 3. Zyklus erfolgte bis zum 22. Dezember 2024.